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Wo trage ich die Nebenkosten in der Steuererklärung ein?

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Jedes Jahr sitzt der ein oder andere vermutlich nicht gerade begeistert vor seiner Steuererklärung. Doch so ganz mit der Erstattung klappt es immer nicht. Dabei kommt die Frage auf, was man eigentlich von der Steuer absetzen kann. Doch wo muss man das ganze eintragen, damit das Finanzamt die Ausgaben berücksichtigt? Damit Sie jeden einzelnen Cent aus Ihrer Steuer herausholen können, sollten Sie nicht nur wissen, wo Sie die Nebenkosten in die Steuererklärung eintragen, sondern was es überhaupt bedeutet etwas von der Steuer abzusetzen.

Im Grunde ist es sehr leicht erklärt, denn die Ausgaben, die Sie in der Steuererklärung hinterlegen, sorgen dafür, dass sich die Höhe der Steuern, die Sie zahlen müssen reduzieren. Dabei werden die Ausgaben jeweils vom Einkommen abgezogen.

Welche Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen?

Die bekanntesten Ausgaben, die bei der Steuer abgesetzt werden können, sind die sogenannten Werbungskosten. Ebenso gibt es Sonderausgaben, pauschale Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, die ebenfalls in die Steuer eingetragen werden sollten. Hinzu kommen außergewöhnliche Belastungen. Um nun genau zu wissen, wo welche Nebenkosten in der Steuererklärung eingetragen werden müssen, werden jetzt die Ausgaben, die Sie von der Steuer absetzen können, noch einmal näher betrachtet.

Die Werbungskosten

Das wohl bekannteste Steuer-Spar-Mittel überhaupt sind die Werbungskosten. Hier runter werden alle Aufwendungen verstanden, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Job haben. Pauschal kann jeder Arbeitnehmer 1000 € im Jahr automatisch abgezogen bekommen. Hierfür muss kein Antrag oder Ähnliches erstellt werden.

Ebenfalls können Rentner von dieser Pauschale profitieren. Diese haben oft keine hohen Werbungskosten, da Fahrtweg oder Arbeitsmittel entfallen. Dennoch können auch Rentner bei der Steuerberechnung 102 Euro angeben.

Zu den klassischen Werbungskosten zählen so Arbeitsmittel und Telefonkosten, das heimische Arbeitszimmer, Fortbildungskosten, die mit dem Beruf in Zusammenhang stehen, eine doppelte Haushaltsführung, der Verpflegungsmehraufwand oder die Pendlerpauschale. Die Werbungskosten werden in der Anlage N hinterlegt.

Die Sonderkosten

Wie Sie erkennen können, sind Werbungskosten Kosten, die sich rund um Ihren Beruf drehen. Haben Sie keine hohen Kosten oder übernimmt der Chef das meiste, können Sie dennoch Steuern sparen. Daher gibt es die sogenannten Sonderausgaben. Hier handelt es sich um bestimmte private Ausgaben, die ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden können.

Zu diesen Sonderausgaben zählen beispielsweise die Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zur Rentenversicherung oder der Riester, Spenden und die Kirchensteuer. Aber auch die Kinderbetreuungskosten und Ausbildungskosten können unter Sonderausgaben eingetragen werden.

Sollten Sie keine Sonderausgaben haben, können Sie trotzdem diese über eine Pauschale anrechnen lassen. Diese Pauschale beträgt pro Person 36 € im Jahr. Je nachdem, mit welcher Software Sie die Steuererklärung durchführen, werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bereits automatisch hinterlegt. Sie müssen sich also darum nicht mehr kümmern. Ansonsten können Sie in der Anlage Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand, U für Unterhalt oder AV für den Riester-Vertrag Ihre Daten eingeben.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Weitere Nebenkosten, die in der Steuererklärung mit berücksichtigt werden sollten, sind sogenannte Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch wenn zu Hause Ausgaben entstehen, können Sie hier Steuern sparen. Sammeln Sie alle Belege, denn eine Pauschale gibt es hier nicht. Sobald Sie für Reparaturen ein Handwerker engagieren, können Sie die Kosten als Handwerkerleistungen absetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind beispielsweise der Gärtner oder auch eine Haushaltshilfe. Sie können dabei die Lohnkosten geltend machen. Materialkosten wie Saatgut, neue Fliesen oder alles was sonst der Handwerker für die Reparatur benötigt, werden dabei nicht berücksichtigt.

Das Finanzamt hat hierbei Regelungen vorgesehen, die bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen beachtet werden müssen. So können Handwerkerleistungen maximal 20% der Aufwendungen abgesetzt werden. Im Jahr sind dies maximal 1200 €. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen werden nur zu 20% der Rechnungssumme abgesetzt. Hier gilt ein maximaler Betrag von 4000 € pro Jahr.

Außergewöhnliche Belastungen

In der Steuererklärung finden Sie ebenfalls die Anlage außergewöhnliche Belastungen. Hierbei geht es um private Aufwendungen, die außergewöhnlich zu betrachten sind. Doch was ist das genau? Aufgrund Ihres Einkommens werden Kosten angerechnet, die Ihnen zugemutet werden können. Sollten jedoch Kosten entstehen, die höher als die zumutbare Eigenbelastung sind, können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.

Hierunter fallen unter anderen ärztliche Behandlungen, Medikamente oder medizinische Hilfsmittel sowie Kosten für eine Kur. Aber auch Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder Bestattungskosten gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen. Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle oder der Behinderten und Pflegepauschbetrag können so ebenfalls in der Steuer berücksichtigt werden. Wie bereits zu Anfang erwähnt, gibt es hierfür die Anlage außergewöhnliche Belastungen. Dort können Sie all diese Kosten eintragen.