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Winterdienst auch bei Tauwetter nötig?

Blitzeis - das muss beachtet werden

Endlich hat der Winter seien Rückzug angetreten und die Schneemassen beginnen zu tauen. Nie wieder Winterdienst oder muss man auch bei Tauwetter etwas beachten? Wie sieht es aus, wenn der Schnee schmilzt und die Straße und Gehwege nass sind? Welche Aufgaben kommen hier auf den Hauseigentümer zu?

Gefrierende Nässe auf den Gehwegen

Für die einen beginnt eine glückliche Zeit, wenn der Schnee beginnt zu tauen. Das bedeutet für sie, dass sie nicht mehr morgens zeitig aufstehen müssen, um den Schnee von den Gehwegen zu schaufeln. Andere hingegen wissen genau, dass die schlimme Zeit noch nicht vorbei ist, denn auch bei Tauwetter gibt es einiges zu beachten, um so nicht haftbar gemacht zu werden. Wenn tagsüber der Schnee schmilzt, bilden sich überall auf den Gehsteig und Straßen kleine Wasserpfütze. Doch die Nächte sind meist noch mit Minusgraden versehen, die wiederum dafür sorgen, dass genau diese kleinen Wasserpfützen zu Gefahrenquellen werden können. Sie gefrieren und am frühen Morgen kann es so zu eisigen Bürgersteigen kommen, so dass Passanten darauf ausrutschen können.

Welche Aufgabe hat nun der Hauseigentümer bei Tauwetter?

Sobald es also zum Tauen beginnt, sollte noch lange nicht das Streusalz oder der Splitt weggeräumt werden. Denn wie schon erwähnt, wird es in den Abend- und Morgenstunden zu Frost kommen, so dass weiterhin der Weg von Eis befreit werden muss. Das kann durch das Streuen von Splitt erfolgen. Streusalz hingegen ist nur in einigen Regionen erlaubt, so dass man weiterhin Splitt verwenden muss. So kann verhindert werden, dass Passanten auf den eisigen Flächen ausrutschen und es zu Schadensersatzansprüchen kommt.

Warnung vor Blitzeis – das ist zu beachten

Doch nicht nur Tauwetter ist gefährlich auf den Bürgersteigen. Sobald tagsüber das Wetter milder wird und es regnet, werden die Straßen nass und es bilden sich ebenfalls Pfützen. Dort, wo sich das Regenwasser sammelt entstehen die Gefahrenquellen, unter anderem dann, wenn es schnell zu einer Abkühlung der Luft kommt. So kann es passieren, dass innerhalb kürzester Zeit aus dem Regen ein Blitzeis wird, bzw. der Regen sofort am Boden gefriert. Auch hier muss der Hauseigentümer Vorsorge treffen, um vorbeigehende Passanten zu schützen. Daher sollte immer ein Blick auf den Wetterbericht gerichtet werden, umso rechtzeitig Streusplitt auf den Bürgersteigen verteilen zu können. Sollte man diese Hinweise missachten, kann es bei einem Schaden von Dritten zu Haftansprüchen kommen.