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Streudienst – Welche Pflicht hat die Stadt und welche der Eigentümer?

Streudienst

Sobald Schnee und Glatteis auf den Straßen vermehrt auftritt, kann es auch zu vielen Unfällen kommen. Damit dies nicht verhindert werden kann, ist der Räum- und Streudienst unterwegs. Doch in welchem Umfang muss die Stadt und in welchem der Hauseigentümer diese Pflicht übernehmen?

Die Zahl der Unfälle steigt jährlich an

Die Statistiken zeigen, dass in den letzten Jahren sich die Anzahl der Straßenverkehrsunfälle, die durch Glätte und Schnee verursacht wurden, angestiegen sind. Waren es im Jahr 2011 noch rund 6200 Unfälle, so stieg sie bereits zwei Jahre später auf 9500. Doch nicht nur Autofahrer macht die Glätte und der Schnee zu schaffen, auch Fußgänger sind von diesen Wetterverhältnissen betroffen. Hier stiegt das Risiko eines Unfalles durch Stürze auf das Doppelte an. Genaue Zahlen gibt es hier leider nicht, da viele Personen nicht sofort ins Krankenhaus gehen, wenn sie bei Glatteis ausrutschen. Oftmals sind es nur leichte Prellungen, die sie dann davontragen. Doch es kann auch anders ausgehen, sodass schwere Verletzungen auftreten können. Hier können enorme Kosten auf die Kommunen oder auch auf Hauseigentümer zukommen, wenn sie dem Räum- und Streudienst nicht nachkommen.

Wer ist nun verpflichtet den Streudienst zu leisten und wo sollte alles gestreut werden?

Grundsätzlich sind die Kommunen verpflichtet, den Streudienst nachzukommen. Sie sind für die öffentlichen Straßen und Gehwege verantwortlich, sodass diese immer frei von Schnee gehalten werden. Hierfür werden oft städtische Winterdienste eingesetzt. Je nach Satzung kann diese Räumpflicht auch per Satzung an die Hauseigentümer übertragen werden. Hiervon sind meistens die Bürgersteige betroffen. Sollte weder die Kommune noch der Hauseigentümer dieser Räum- und Streupflicht nachkommen und es verletzt sich ein Passant, kann es zu einem Schadensersatzanspruch und Recht auf Schmerzensgeld kommen. Sollte also der Hauseigentümer verhindert sein, seine Pflicht nachzukommen, muss ein Ersatz organisiert werden.

Straßen, die weniger befahren werden, sind meist nicht so gut geräumt, wie öffentliche, verkehrsreiche Straßen. Hier wird dann ein Schild aufgestellt mit dem Hinweis, dass nur ein eingeschränkter Winterdienst vorliegt. Passanten und auch Autofahrer müssen hier besonders vorsichtig sein, da hier eher selten geräumt und gestreut wird.