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Eingeschränkter Winterdienst – Was bedeutet dies genau?

Alfa24 I eingeschränkter Winterdienst Bedeutung

Wer sich auf jeden öffentlichen Wegen einmal umsieht, kann oftmals das Schild entdecken mit der Aufschrift „eingeschränkter Winterdienst“. Was bedeutet dies eigentlich? Gibt es als Privateigentümer dadurch eine Räumpflicht, wenn die Stadt nicht räumt oder kann man auch hier davon entbunden werden? Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Häufig werden Hauptstraßen komplett geräumt, während den Nebenstraßen auf den Winterdienst lange warten müssen oder nur ein eingeschränktes Räumen vorzufinden ist. Je nachdem, welches verfügbare Budget für das Räumen im Haushaltsplan in den Gemeinden eingeplant wurde, fällt auch der Winterdienst unterschiedlich aus. Die Gemeinden sind nur verpflichtet dazu, Hauptstraßen und Wege freizuräumen, um so einen erhöhten Gefahrenrisiko einzudämmen. Für die Nebenstraßen fehlt oftmals das Geld, sodass ein Schild darauf hinweist, dass hier der Winterdienst nur eingeschränkt erfolgt. Straßen, die mit einem erhöhten Gefahrenrisiko gekennzeichnet sind, entdeckt man daran, dass hier hohe Geschwindigkeiten und auch schnelle Richtungswechsel aufeinandertreffen.

Die eingeschränkte Winterdienst auf öffentlichen Straßen

Betrachtet man solche Schilder von rechtlicher Seite aus, dann ist das Anbringen dieser im öffentlichen Raum genehmigt. Somit kann sich die Gemeinde von einer Haftung entbinden, sollte es zu einem Schadensfall bei einem eingeschränkten Winterdienst kommen. Trotzdem muss die Stadt weiterhin Straßen und Wege, die ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufweisen oder eine hohe Verkehrsbelastung besitzen, räumen. Dennoch kann mit diesen Schildern gesagt werden, dass keine allgemeine Räumverordnung auf Straßen vorzufinden sind, da es sich bei der Räumpflicht immer um das Ermessen und dem verfügbaren Budget der Gemeinde handelt.

Doch wie sieht der eingeschränkte Winterdienst auf privaten Grundstücken aus?

Auch hier hat die Rechtslage eindeutig einen Entschluss gefasst. Sobald das Grundstück zum Teil öffentlich genutzt werden kann, muss auch hier die sogenannte Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden. Dabei bringt das Anbringen eines Hinweisschildes zum eingeschränkten Winterdienst keine Enthaftung, denn auch weiterhin gilt die gesetzliche Pflicht, die Wege von Schnee und Eis zu befreien. Somit muss ein Privateigentümer bei durchgehenden Schneefall in regelmäßigen Abständen räumen. Die zeitlichen Abstände sind je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt, so dass man diese vorab im Bürgeramt erfragen kann.  Wer als Eigentümer nicht genau weiß, wie diese Regelungen lauten, sollte bereits vor Wintereinbruch sich über die Rechtslage der Gemeinde informieren. Wird die Räumpflicht nicht eingehalten, können Bußgelder von bis zu 1000 € auf einen zukommen. Hinzu können Kosten entstehen, sofern es zu einem Schaden kommt, wenn die Räumpflicht versäumt wurde.