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Der Winterdienst – Pflicht oder freiwillige Tätigkeit?

Alfa24 I Winterdienst Pflicht oder freiwillig

Der Schnee hat in vielen Bereichen Deutschlands Einzug genommen und die weiße Pracht legt sich über Straßen und Häuser. Alles sieht ruhig und schön aus. Während die Kinder ihre Schlitten aus dem Keller holen, bringt die Kälte für die Hauseigentümer und Mieter neue Aufgaben mit sich. Der Schnee darf auf den Bürgersteigen nicht liegen bleiben und auch bei Glatteis muss sich der Anwohner darum kümmern, dass der Gehweg passierbar ist.

Wissenswertes über den Winterdienst

Generell ist geregelt, dass Anwohner an Straßen verpflichtet sind, den Gehweg freizuräumen und auch alle Wege rund um das Haus und zum Parkplatz begehbar zu machen. Als Mieter muss eine Räumpflicht jedoch im Mietvertrag vermerkt sein, ansonsten übernimmt diesen Dienst der zuständige Hausmeister oder ein externer Anbieter. Natürlich muss der Mieter oder Eigentümer des Hauses nicht mitten in der Nacht den Schnee räumen. Jede Gemeinde regelt zwar unterschiedliche Zeiten, dennoch liegen diese meistens zwischen 7 Uhr und 20 Uhr.  Auch der Umfang ist geregelt worden, denn es reicht nicht aus, mit der Schneeschaufel einen Weg frei zu schieben. Es müssen mindestens zwei Personen nebeneinander herlaufen können bzw. ein Kinderwagen oder eine Gehhilfe durchpassen. Auch darf der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden. Lieber an den Häuserrand schieben. Dabei sollten keine Versorgungsschächte oder Gullideckel bedeckt werden. 

Gegen Eisglätte vorbeugen

Auch wenn es nicht schneit, hat der Vermieter oder Mieter Vorsorge zu leisten, wenn Glatteis droht. Der Wetterdienst warnt bereits einige Tage vorher, so dass man bereits vorbeugend streuen kann. In den meisten Gemeinden ist Streusalz verboten und Sie müssen auf umweltschonendes Streugut, wie Splitt oder Sand zurückgreifen. Ausnahmen gibt es ebenso, denn bei Blitzeis oder an gefährlichen Stellen, wie abschüssiges Gelände oder Treppen darf auch mit Salz gestreut werden.

Weitere Gefahren bei Eis und Schnee

Auch die Häuserdächer können eine Gefahr für die Anwohner sein. Was nützt ein gesicherter Gehweg, wenn dann eine Schneelawine sich vom Dach löst oder Eiszapfen herunterfallen. Entfernen Sie also auch, sofern es möglich ist, größere Mengen Schnee von den Dächern und achten Sie darauf, die Eiszapfen zu lösen.