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Muss auch auf dem Dach der Schnee geräumt werden?

Dachlawine

Schnee räumen auf dem Dach? Muss ein Warnhinweis oder ein Schneegitter angebracht werden? Diese Fragen können schnell aufkommen, wenn die Schneemassen immer mehr auf den Häuserdächern werden. Sobald mehr Schnee liegen bleibt und sich auch auf dem Dach ansammelt, können Dachlawinen entstehen. Doch was bedeutet das genau für den Hausbesitzer und welche speziellen Maßnahmen muss er unternehmen, damit vor allem Dritte vor möglichen Dachlawinen geschützt werden? Gilt hier eine Räumpflicht?

Die Verkehrssicherungspflicht einhalten oder nicht?

Es gibt viele Vorfälle, die unter anderem die Auffassung damit vertreten, dass Hausbesitzer einen Schadensersatz leisten müssen, wenn ein Gegenstand oder eine Person durch Dachlawinen beschädigt wird. Als Argument wird hier die Verkehrssicherungspflicht angezeigt. Diese tritt grundsätzlich dann ein, wenn Gefahrenquellen vorhanden sind, durch die Dritte geschädigt werden können. Das wiederum hängt jedoch immer vom Umfang ab. Je nachdem, wie die Sicherheitserwartung des jeweiligen Verkehrs ist und die wirtschaftliche Zumutbarkeit für denjenigen ist. Im Fall der Dachlawinen gilt vor allem die Meinung, dass Sicherungsmaßnahmen zum Schutze Dritter nur dann notwendig sind, wenn folgende Umstände vorliegen:

  • Je nach allgemeine Schneelage des Ortes
  • Die jeweilige Beschaffenheit und Lage des Gebäudes
  • Die allgemeinen ortsüblichen Sicherheitsvorkehrungen
  • Die konkreten Schneeverhältnisse
  • Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs

Je nachdem, in welchen Gebieten man also wohnt, kann es dazu führen, dass man verpflichtet wird, auch das Dach zu räumen oder eben vor Dachlawinen zu warnen. Sind also Häuser in der Umgebung ebenfalls nicht gegen Dachlawinen gesichert und das Gebäudedach weist eine übliche Neigung auf, kann es nicht als besonders anfällig für Dachlawinen eingestuft werden. Erst dann, wenn Dächer eine Neigung von mehr als 45 Grad besitzen, kann es zu Dachlawinen führen. Auch, wenn schon einige Zeit lang Schnee gefallen ist, wird der Hausbesitzer nicht dazu verpflichtet, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen und ein Schneegitter anzubringen. Ebenfalls gilt als unzumutbar, aufs Dach hinauf zu steigen und dieses zu räumen.

Wann muss das Dach nun geräumt werden oder reicht ein Warnschild aus?

Wer in den Regionen lebt, in dem sehr viel Schnee fällt und die Dächer bis zu 50 cm Neuschnee tragen müssen, geht es nicht nur um die Gefahr der Dachlawinen, sondern auch darum, ob das Dach das Gewicht tragen kann. Hier wird selbstverständlich darauf hingewiesen, dass Hauseigentümer entweder ein Schneegitter auf dem Dach montieren müssen oder dieses vom Schnee befreien sollten. Ebenfalls stellt sich die Frage, ob Hausbesitzer vor der Gefahr von Dachlawinen warnen müssen. Auch hier gibt es eine gerichtliche Entscheidung, denn grundsätzlich ist es nicht notwendig, hierauf hinzuweisen.